Unsere Philosophie

Rechtssuchende haben oft Scheu davor, sich an einen Anwalt zu wenden. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich, beruhen aber wohl meist auf Bedenken hinsichtlich hoher Kosten oder unpersönlicher Bearbeitung.
Diese Bedenken möchten wir gerne ausräumen, indem wir Ihnen unsere Arbeitsweise vorstellen:

Ehrlichkeit und Fairness
Für viele Ihrer Angelegenheiten sind wir durch unser Know-how und unsere Spezialisierung die kompetenten Rechtsberater. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte können Sie der Zusammenstellung unserer Arbeitsbereiche entnehmen. Bezieht sich Ihr Problem auf ein Fachgebiet außerhalb unserer Spezialisierung, weisen wir Sie darauf hin und benennen Ihnen, falls möglich, einen kompetenten Ansprechpartner. Wir bearbeiten nur Fälle für Sie, bei denen wir davon überzeugt sind, dass wir die Richtigen für Sie sind.

Vertrauen und Verschwiegenheit
Wir sind uns stets bewusst, dass uns unsere Mandanten großes Vertrauen entgegenbringen.  Diesem Vertrauen werden wir gerecht, Sie können sich auf uns verlassen. Verschwiegenheit ist Rechtsanwälten nicht nur vorgeschrieben; diese Berufspflicht nehmen wir auch sehr ernst.

Schnelligkeit – vergleichen statt streiten
Unser Ziel ist es, Ihnen schnellstmöglich zu Ihrem Recht zu verhelfen. Bei einer durch die Vielzahl anhängiger Rechtsstreitigkeiten überlasteten Justiz mit teilweise langen Verfahrensdauern lassen sich Lösungen oft durch außergerichtliche Verhandlungen schneller erzielen. Diese nehmen wir in Ihrem Sinn schnell auf und führen diese durch. Bleiben Verhandlungen ergebnislos und ist ein gerichtliches Verfahren unvermeidlich, so werden wir auch hier Ihre Interessen zuverlässig und zügig voranbringen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Honorar und Kostentransparenz
Von Ihrem Rechtsanwalt dürfen Sie zu Recht erwarten, dass er sich Zeit für Sie nimmt und seine Arbeit sorgfältig und korrekt erledigt. Die hohe Qualität unserer rechtsanwaltlichen Beratung beruht auf einem Universitätsstudium, welches mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abschließt und dem sich anschließenden Rechtsreferendariat, welches mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen beendet wird. Die hierdurch erlangte Befähigung zum Richteramt ist gleichzeitig eine der Voraussetzungen der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Zudem bilden wir uns regelmäßig fort und aktualisieren laufend unsere Informationsquellen. Unterstützt werden unsere Leistungen durch die Tätigkeit unseres Sekretariats. Zudem muss jeder Rechtsanwalt eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Diese Absicherung können Sie von keinem nichtanwaltlichen Rechtsberater erwarten. Aus diesen Gründen hat die anwaltliche Leistung auch ihren Preis. Im Rahmen des ersten Gesprächs teilen wir Ihnen mit, welche Kosten auf Sie zukommen können. Hier gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Bei einer Abrechnung im Rahmen der gesetzlichen Gebühren sagen wir Ihnen - soweit möglich - welche Kosten auf Grund des angesetzten Streitwertes für Sie entstehen können.
Da jede Angelegenheit ihre eigenen Besonderheiten hat, bieten wir individuelle Lösungen an. Entscheiden Sie sich für eine Abrechnung im Rahmen von Stundenhonoraren, dann zahlen Sie für jede angefangene Zeiteinheit. Dies bietet den Vorteil, dass Sie bei einigen wenigen Fragen nicht gleich eine volle Stunde zahlen.
Wir sprechen mit Ihnen auch über die Möglichkeiten etwaiger Erstattung, z.B. durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder die Gegenseite. Es soll keine Überraschungen für Sie geben. Soweit keine Erstattungen zu erwarten sind, werden wir versuchen, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
 
Die Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren finden Sie unter folgendem Link: Anwaltsgebühren